Rampen im öffentlichen Bereich und im Mietwohnungsbau sind immer nach DIN 18040-1/2 mit max. 6% Steigung zu bauen
Bsp. : bei z.B. 36cm Stufenhöhe heißt dieses 6mtr. Länge !
Weitere Besonderheiten der DIN 18040-1/2 :
Bewegungsflächen von 150 cm x 150 cm sind am Anfang und Ende der Rampe anzuordnen
Zwischenpodest von mindestens 150 cm ab 600 cm Rampenlänge
Die Entwässerung im Freien ist sicherzustellen; möglich sind Überdachungen oder Abtaueinrichtungen in besonders schneereichen Gegenden.
Radabweiser beiderseits 10 cm hoch, außer bei Wänden
beidseitige Handläufe, Durchmesser 3 bis 4,5 cm, 85 cm - 90 cm hochsie sind mit einer Rundung nach unten oder zur Seite abzuschließen
In der Verlängerung einer Rampe darf keine abwärtsführende Treppe angeordnet werden!